Manche Menschen haben leider keinen dem sie ihr Erbe hinterlassen können oder wollen.
Einige Menschen möchten auch nach ihrem irdischen Leben weiterhin Gutes tun.
Damit dies in Ihrem Interesse auch geschieht, empfiehlt es sich, im Rahmen einer gezielten Anordnung, von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen zu treffen.
Durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“ - also beispielsweise ein Testament - eröffnet sich die Möglichkeit, eine Erbfolge zu bestimmen. Hierbei können Sie das Missionswerk Osteuropa "Er bleibt treu" e.V. als Begünstigten eintragen.
Auch hier gelten die allgemeinen Bestimmunge für die Gültigkeit. Es muss handschriftlich oder notariell beurkundet sein, mit Ort, Datum und Unterschrift.
Ohne das Missionswerk Osteuropa "Er bleibt treu" e.V. als Erben einzusetzen, können Sie trotzdem noch etwas Gutes tun.
Diese Form der Nachlassregelung nennt man "Vermächtnis".
Das wird erreicht, indem Sie uns bestimmte einzelne Gegenstände oder Geldbeträge in Form eines „Vermächtnisses“ zuwenden.
Diese Regelung wird im Testament als "Vermächtnisanordnung" ausdrücklich als solche formuliert. Dies können Sie zum Beispiel durch den folgenden Vorschlag formulieren, aber bedenken Sie, er muss handschriftlich oder in notariell beurkundeter Form verfasst werden. Weiter ist folgendes wichtig um wirksam zu sein:
- Ort
- Datum
- persönliche Unterschrift
Hiermit ordne ich, "Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort" das folgende Vermächtnis an:
Das Missionswerk Osteuropa "Er bleibt treu" e.V., Forthausen 26, 42929 Wermelskirchen, erhält im Wege eines Vermächtnisses einen Betrag
in Höhe von ......................... Euro
in Worten: ............................................................... Euro
das Bild vom Maler "xxx" mit dem Titel "yyy".
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Ort, Datum
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Unterschrift
Wir möchten uns an dieser Stelle bereits im Namen aller Bedürftigen bedanken und freuen uns über jede Art und Höhe Ihres Vermächtnisses.
Sollten Sie noch Fragen bezüglich der Vermächtnisanordnung haben, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.