Einige Menschen möchten auch nach ihrem irdischen Leben weiterhin Gutes tun und dieses Ziel können Sie erreichen, in dem Sie Ihr Vermögen nach dem Tod für Sie weiter leben lassen.
Damit dies in Ihrem Interesse auch geschieht, empfiehlt es sich, im Rahmen einer gezielten Anordnung von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelungen zu treffen.
Durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“ - also beispielsweise ein Testament - eröffnet sich die Möglichkeit, eine Erbfolge zu bestimmen, die den eigenen Vorstellungen und Zielen entspricht.
Vielfach werden der Ehegatte oder die eigenen Nachkommen durch eine Verfügung von Todes wegen als Erben eingesetzt.
Der durch das Testament eingesetzte Erbe wird beim Tod des Erblassers „automatisch“, also ohne weitere Übertragungsakte, im Wege einer sogenannten „Gesamtrechtsnachfolge“ Eigentümer des gesamten Vermögens des Verstorbenen sowie Inhaber von dessen Forderungen. Der Erbe ist auch für alle Verpflichtungen des Erblassers, die bei seinem Tod bestanden, verantwortlich.
Sie haben es heute in der Hand, ob Sie nach Ihrem Tod durch ein Vermächtnis weiterleben und weiterhin Gutes tun.
Das wird erreicht, indem Sie uns bestimmte einzelne Gegenstände oder Geldbeträge in Form eines „Vermächtnisses“ zuwenden.
Diese Regelung wird im Testament als "Vermächtnisanordnung" ausdrücklich als solche formuliert. Dies können Sie zum Beispiel durch den folgenden Vorschlag formulieren, aber bedenken Sie, er muss handschriftlich oder in notariell beurkundeter Form verfasst werden. Weiter ist folgendes wichtig um wirksam zu sein:
- Ort
- Datum
- persönliche Unterschrift
Hiermit ordne ich das folgende Vermächtnis an:
Das Missionswerk Osteuropa e.V., Forthausen 26, 42929 Wermelskirchen, erhält im Wege eines Vermächtnisses einen Betrag
in Höhe von ................ Euro
in Worten:
Euro .....................................
_____________________
Ort, Datum
_____________________
Unterschrift
Wir möchten uns an dieser Stelle bereits im Namen aller Bedürftigen bedanken und freuen uns über jede Art und Höhe Ihres Vermächtnisses.
Sollten Sie noch einige Fragen bezüglich der Vermächtnisanordnung haben, stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.